Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der SELLTEC
Communications GmbH
Stand: 01.01.2011
Die SELLTEC Communications GmbH mit Sitz in Nürnberg – nachfolgend „SELLTEC“ genannt - stellt Ihren Kunden - nachfolgend „Vertragspartner“ genannt - alle Ihre Produkte und Dienstleistungen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung.
1. Geltung
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen – nachfolgend
„AGB“ genannt - gelten für alle Kauf-, Dienst- und Werkverträge
zwischen SELLTEC und Ihren Kunden, sofern für diese nicht
eigene Geschäftsbedingungen existieren.
1.2 SELLTEC verkauft seine Produkte und Dienstleistungen
ausschließlich an Geschäftskunden, welche ein Gewerbe
angemeldet haben. Ein Verkauf an Privatkunden ist
ausgeschlossen.
1.3 Ohne besonderen Hinweis werden diese AGB, sofern keine wesentlichen Änderungen vorgenommen werden, Vertragsbestandteil aller zukünftigen Vertragsbeziehungen.
1.4 Die Angestellten von SELLTEC sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Vertragsbedingungen hinausgehen.
1.5 Unsere AGB sind im Internet unter der Homepage von SELLTEC (http://www.selltec.de) jederzeit offen zugänglich. Sie können dort mit einem Browser angesehen oder per einfachem Mausklick über einen Browser ausgedruckt werden oder als PDF-Dokument auf den lokalen Rechner heruntergeladen werden und dort angesehen oder ausgedruckt werden.
1.6 SELLTEC ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Vertragsbedingungen einschließlich aller Anlagen wie Benutzungsbedingungen und Leistungsbeschreibungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen unserer AGB werden 14 Kalendertage nach der Veröffentlichung auf der Homepage von SELLTEC (http://www.selltec.de) wirksam, sofern der Vertragspartner der jeweiligen Änderung nicht spätestens 14 Tage nach der Veröffentlichung widerspricht. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist SELLTEC berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen.
1.7 Alle Angebote von SELLTEC, welche vom Vertragspartner direkt über das Internet per Online-Formular bestellt werden können, erfordern die aktive Anerkennung unserer AGB durch das Aktivieren einer entsprechenden Schaltfläche (Checkbox oder Drop-Down Menü), in deren unmittelbarer Nähe ein deutlich sichtbarer Link angebracht ist, über den diese angezeigt, ausgedruckt oder auf den lokalen Rechner heruntergeladen werden können. Ohne die aktive Anerkennung unserer AGB ist eine Online-Bestellung nicht möglich.
1.8 SELLTEC bietet insbesondere folgende Produkte und Dienstleistungen dritter Anbieter zusätzlich zu Ihren eigenen Produkten an: Internetdomains (z.B. „www.ihr-name.de), Email-Accounts (z.B. POP3-, IMAP- oder SMTP-Accounts), SSL-Zertifikate, Online-Payment Dienste (z.B. Kreditkarten Online-Clearing, Paypal), Content (automatisiert vertriebene Inhalte) von Autoren, Verlagen und Nachrichtendiensten sowie dedizierte Server und jede Art von Hardware. Bestellt der Vertragspartner die vorgenannten Produkte oder Dienstleistungen als Zusatzleistung über SELLTEC oder vermittelt SELLTEC diese zwischen Vertragspartner und Kooperationspartner, so begründet dies getrennte Vertragsverhältnisse zwischen dem Vertragspartner von SELLTEC mit dem jeweiligen Kooperationspartner von SELLTEC. Derartige Vertragsverhältnisse unterliegen den in der Bestellung definierten Konditionen und den wirksam einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Partner von SELLTEC. Entsprechende Verträge enden unabhängig vom Vertragsverhältnis zwischen SELLTEC und dem Vertragspartner und berühren dieses nur im ausdrücklich angegebenen Umfang.
2. Angebote und Preise
2.1 Unsere Angebote sind bis zum Vertragsschluß freibleibend. Mündliche Auskünfte und Zusagen, Prospekte, Internetseiten und Werbeaussagen gleich welcher Art, insbesondere Beschreibungen, Abbildungen, Grafiken, Muster, Qualitäts-, Beschaffenheits- Zusammensetzungs-, Leistungs-, Verbrauchs- und Verwendbarkeitsangaben sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Zusicherung oder Garantiezusage, welcher Art auch immer, dar. Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot behalten wir uns das Recht der Berichtigung vor.
2.2 Die vereinbarten Preise ergeben sich aus der von SELLTEC ausgestellten Auftragsbestätigung und verstehen sich ab dem von SELLTEC gewählten Auslieferungslager ohne Installation, Schulung oder sonstige Nebenleistungen. In den Preisen eingeschlossen ist im Falle physikalischer Auslieferung (d.h. nicht elektronischer Lieferung durch Datenupload bzw. Accountfreischaltung) die handelsübliche Standardverpackung der gelieferten Ware, nicht jedoch Kosten und Nebenkosten des Versandes wie Porto, Fracht, Zustellgebühren etc. Diese Kosten werden dem Vertragspartner gesondert in Rechnung gestellt.
2.3 Geringe Abweichungen von den Produktangaben gelten als genehmigt, sofern sie für den Vertragspartner nicht unzumutbar sind.
2.4 Bei Aufträgen für individuelle Bedürfnisse des Vertragspartners behält sich SELLTEC vor, von gemachten Kostenvoranschlägen abzuweichen, wenn der Vertragspartner nach Auftragserteilung darüber hinausgehende Leistungen in Anspruch nimmt.
2.5 Zur Wirksamkeit eines Auftrages, der vom Vertragspartner online mit seinem Browser über das Internet erteilt wurde, bedarf es einer ordnungsgemäßen und vollständigen Eingabe von erforderlichen Daten in das entsprechende Online-Bestellformular. Mit dem Absenden einer Online-Bestellung durch den Vertragspartner erhält dieser automatisch eine Bestätigung die Speicherung der Bestellung durch das Serversystem, welche die entsprechenden Detailinformationen des Auftrags umfaßt und durch das Serversystem automatisch an die von Vertragspartner im Auftragsformular eingegebene Email-Adresse zusendet.
2.6 Der Leistungsumfang des jeweiligen Angebots ergibt sich bei Online-Bestellungen aus den Informationen, wie sie mit dem Bestellformular verknüpft bzw. verbunden sind, insbesondere also aus dem jeweiligen Prospekt, aus dem zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Internetangebot von SELLTEC oder aus den einem sonstigen Angebot beigegebenen Informationen.
2.7 Die Nutzung der Angebote von SELLTEC erfolgt zu den jeweils gültigen Preisen entsprechend dem Auftrag. Der Vertragspartner erhält zu jedem Zahlungsvorgang eine elektronische Rechnung per Email zugestellt.
2.8 SELLTEC behält sich eine Preisänderung zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes vor. Änderungen werden dem Vertragspartner mit einer angemessenen Zeit vor dem Inkrafttreten an seine E-Mail-Adresse oder postalisch mitgeteilt. Preiserhöhungen bewirken ein außerordentliches Kündigungsrecht des Vertragspartner mit einer Frist von zwei Wochen.
2.9 Sollte das Datum des Vertragsbeginns oder des Vertragsendes nicht der erste Tag eines Monats sein, werden solche Monate tagesanteilig bezogen auf 30 Tage abgerechnet.
2.10 Der Vertragspartner ist auch für Entgelte, die andere Personen befugt oder unbefugt über seine Zugangskennung verursachen, verantwortlich, es sei denn, der Vertragspartner hat dies nicht zu vertreten. Der Vertragspartner ist ggf. verpflichtet, den Nachweis zu führen, dass er dies nicht zu vertreten hat.
2.11 In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Vertragspartner, das persönliche Passwort zu seiner Zugangskennung sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren sowie es vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Ferner hat der Vertragspartner das automatisch zugeteilte Passwort unmittelbar bei der ersten Nutzung seines Accounts und später auf Anforderung von der SELLTEC abzuändern. Er stellt die SELLTEC von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung vorstehender Pflichten entstehen.
3. Vertragsabschluß und Annahmefrist
3.1 SELLTEC ist berechtigt, den Antrag des Vertragspartners auf Abschluss des Vertrages innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach telefonischer Bestellung oder Absendung der Bestellung durch den Vertragspartner anzunehmen. Bei Stornierung des Auftrages seitens des Bestellers erheben wir Stornierungsgebühren von 3% des Bestellwertes, mindestens jedoch EUR 25,-- .
3.2 Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn SELLTEC die Annahme der Bestellung innerhalb dieser Frist bestätigt oder die Lieferung ausführt oder die Accountdaten (Zugangsdaten mit Benutzername und Passwort) zu einem entsprechenden Hostingdienst freischaltet und dem Vertragspartner zugestellt hat. Ein Hostingdienst ist die Bereitstellung einer Software - z.B. eines eines Content Management Systems oder eines Shopsystems - auf einem Server.
4. Vertragslaufzeit und Kündigung
4.1 Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Vertragspartner eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Mindestlaufzeit, wenn er nicht mit einer Frist von 21 Arbeitstagen zum jeweiligen Ablauftermin gekündigt wird. Dies gilt nicht, wenn mit dem Vertragspartner gesondert Abweichendes vereinbart wird. SELLTEC ist bei Verträgen, die auf bestimmte Zeit geschlossen wurden oder in denen für den Vertragspartner eine Mindestlaufzeit gilt, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen.
4.2 Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist keine Mindestlaufzeit vereinbart, können der Vertragspartner und SELLTEC das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 4 Wochen kündigen.
4.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für SELLTEC insbesondere dann vor, wenn der Vertragspartner bei Verträgen, in denen eine Mindestlaufzeit vereinbart ist oder auf bestimmte Zeit geschlossen wurden mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät, bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit geschlossen worden sind, mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in Verzug gerät, schuldhaft gegen eine der in den Ziffern 5.1, 5.3, 5.4 oder 5.6 geregelten Pflichten verstößt oder trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist Internet-Seiten und Angebote, welche die von SELLTEC angebotenen Dienste betreffen, nicht so umgestaltet, dass sie den in Ziffer 5.4 geregelten Anforderungen genügen.
4.4 Die Kündigung hat schriftlich per Brief, Telefax oder E-Mail zu erfolgen.
4.5 Im Falle der von SELLTEC ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund ist SELLTEC berechtigt, einen Betrag in Höhe von 75 % der Summe aller monatlichen Grundentgelte, die der Vertragspartner bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung während der Vertragslaufzeit noch hätte entrichten müssen, zu verlangen, falls der Vertragspartner nicht nachweist, dass SELLTEC überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden wesentlich niedriger ist als dieser Betrag.
4.6 SELLTEC ist berechtigt, Leistungen oder Zusatzleistungen, welche Sie dem Vertragspartner kostenfei anbietet, jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 7 Kalendertagen einzustellen. Zur Mitteilung der Einstellung genügt eine Benachrichtigung per E-Mail
5. Rücktritt
5.1 Ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag steht SELLTEC zu, wenn wir durch höhere Gewalt die Lieferung des Verkaufsgegenstandes nicht ausführen können oder wenn der Vertragspartner den vereinbarten Zahlungstermin um mehr als 14 Tage überschreitet und eine ihm gesetzte Nachfrist von mindestens 14 Tagen verstreichen läßt, oder wenn der Vertragspartner wahrheitswidrige Angaben über durch seine Kreditwürdigkeit bedingte Tatsachen gemacht hat.
5.2 Dem Vertragspartner steht ein Rücktrittsrecht zu, wenn SELLTEC durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten die Ausführung der Lieferung unmöglich macht, oder wenn SELLTEC die um eine angemessene Nachfrist verlängerte Lieferzeit nicht einhält.
6. Lieferung, Leistung und Abnahme
6.1 SELLTEC stellt Ihre Produkte und Dienstleistungen unmittelbar nach Zahlungseingang der entsprechenden Gebühren zur Verfügung, sofern nichts anderes vereinbart ist.
6.2 Die Übergabe von Software, Hosting- oder Online-Diensten erfolgt entweder durch Aufspielen der Software auf dem bereitgestellten Serversystem oder durch Übergabe der entsprechenden Zugangs-Informationen (URL, Benutzername und Passwort) zur Nutzung und durch die Bereitstellung der zugehörigen Anwenderdokumentation, die in Form einer HTML-Datei oder PDF-Datei bereitgestellt wird. Die Anwenderdokumentation enthält eine für einen durchschnittlichen Nutzer verständliche, komplette, detaillierte Beschreibung der in der Leistungsbeschreibung festgelegten Funktionen.
6.3 Der Vertragspartner prüft die bereitgestellte Leistung unverzüglich nachdem SELLTEC diese übergeben hat oder die Bereitstellung schriftlich mitgeteilt hat und erklärt SELLTEC schriftlich und unverzüglich nach der Prüfung die Abnahme, sofern die bereitgestellte Leistung dem Angebot entspricht.
6.4 Werden Mängel bei der Abnahme festgestellt, so teilt der Vertragspartner diese SELLTEC schriftlich und in abarbeitbarer Form mit. SELLTEC hat die Mängel unverzüglich unentgeltlich zu beseitigen und korrigierte Ergebnisse wiederum zur Abnahme bereitzustellen. Der Vertragspartner führt dann erneut die Abnahme durch. Einzelne Fehler, welche die Gesamtfunktion nur geringfügig beeinträchtigen, stehen der Abnahme nicht entgegen. Solche Fehler werden von SELLTEC im Rahmen der Gewährleistung unverzüglich und unentgeltlich beseitigt.
6.5 Nimmt der Vertragspartner nach Bereitstellung der Leistung durch SELLTEC diese nicht ab oder teilt SELLTEC ggf. bei der Abnahme festgestellte Mängel nicht mit, so gilt die bereitgestellte Leistung 14 Kalendertage nach der schriftlichen Mitteilung der Bereitstellung als abgenommen.
6.6 Gerät SELLTEC verschuldet in Leistungsverzug, so kann der Vertragspartner nach zweimaligem Setzen einer angemessenen Nachfrist, in der SELLTEC die Möglichkeit erhält, die geschuldete Leistung zu erbringen bzw. kostenlos nachzubessern oder nachzuliefern, Herabsetzung der Vergütung verlangen oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
6.7 Vom Vertragspartner gewünschte Änderungen verlängern die Leistungsfrist um eine dann zu vereinbarende angemessene Zeit. Änderungen an Produkten und Dienstleistungen, insbesondere aufgrund des technischen Fortschritts, bleiben SELLTEC jederzeit ohne Vorankündigung vorbehalten.
6.8. Sofern sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht zulässigerweise etwas anderes ergibt, hat die SELLTEC Störungen des Zuganges zu den von ihr angebotenen Onlinediensten im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, SELLTEC erkennbare Zugangsstörungen unverzüglich schriftlich oder per E-Mail anzuzeigen (Störungsmeldung).
7. Versand und Gefahrübergang
7.1 Die Gefahr einer Beschädigung oder des Verlusts gelieferter Ware geht spätestens mit der Absendung der Ware von SELLTEC auf den Vertragspartner über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z. B. Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung, übernommen haben. SELLTEC wird auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartner Lieferungen auf dessen Rechnung versichern.
7.2 Bei elektronischer Übermittlung von Waren an den Vertragspartner, sei es aktiv (z.B. durch Herunterladen von einem Netzwerk) oder passiv (z.B. durch Empfang einer elektronischen Post), gilt die Zustellung mit vollständiger Speicherung auf dem gewünschten Ziel-System als ausgeführt. Im Falle einer erfolglosen bzw. fehlerhaften Übermittlung hat der Vertragspartner dies SELLTEC unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen mitzuteilen, damit die Übermittlung erneut vorgenommen werden kann, sofern er nicht selbst diese durchführen kann.
7.3 SELLTEC übernimmt keinerlei Haftung für durch erfolglose bzw. fehlerhafte Übermittlung direkt oder indirekt entstandene Schäden.
8. Zahlung
8.1 Rechnungen von SELLTEC sind nach Erhalt ohne jeden Abzug innerhalb von 5 Werktagen zur Zahlung fällig, es sei denn, anderweitige Zahlungsvereinbarungen sind schriftlich getroffen.
8.2 Die Zahlung der Gebühren von wiederkehrenden Leistungen (z.B. Hostinggebühren) und aller Angebote, welche online über das Internet bestellt werden können, erfolgt entweder durch Dauerauftrag oder Lastschrifteinzug oder Kreditkarteneinzug. Der Vertragspartner ermächtigt SELLTEC beim Lastschrifteneinzug, wie auf dem Bestellformular spezifiziert, anfallende Gebühren über das jeweils gültige Konto einzuziehen. Die Ermächtigung erstreckt sich auch auf nachträglich anfallende und variable Gebühren, sonstige Kaufpreise oder Provisionen sowie vom Vertragspartner mitgeteilte neue Bankverbindungen. Das monatliche Pauschalgebühr wird jeweils im Voraus für den im Bestellformular genannten Zeitraum eingezogen. Einmalige Gebühren, die Bereitstellungsgebühr, variable Gebühren Entgelte sowie Kaufpreise für sonstige Produkte werden mit Erbringung der Leistung oder unmittelbar vor Lieferung eingezogen.
8.3 Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich SELLTEC vor. Die Annahme dieser erfolgt an Erfüllung statt. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind stets sofort fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges erhebt SELLTEC Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. über dem Diskontsatz der Europäischen Zentralbank.
8.4 Bei Zahlungsverzug erhebt SELLTEC für die erste und zweite Mahnung Mahngebühren und für jede unberechtigte Rücklastschrift Bearbeitungsgebühren in Höhe von jeweils € 15,00. Sperrt die SELLTEC die Bereitstellung Ihrer Dienste wegen Zahlungsverzuges, kann SELLTEC die Entsperrung von der Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 25,00 abhängig machen.
8.5 Der Vertragspartner kann mit Forderungen gegenüber SELLTEC nur aufrechnen, wenn sie anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
9. Mängelgewährleistung und Haftung
9.1 Unsere Softwareprodukte sind möglicherweise nicht fehlertolerant und wurden nicht für Verwendung oder Weiterverkauf als Online-Steuersoftware in gefahrenträchtiger Umgebung entwickelt oder hergestellt, in der störungsfreier Betrieb erforderlich ist, wie z.B. in nukleartechnischen Einrichtungen, Flugzeug-, Navigations- oder Kommunikationssystemen, in der Flugsicherung, in Maschinen zur direkten Lebenserhaltung oder in Waffesystemen, in denen ein Ausfall der Software-Technologie direkt oder indirekt zu Todesfällen, Personenschäden oder schwerwiegenden Schäden an Sachen oder Umwelt führen würde.
9.2 Für Länder, in denen ein Gewährleistungs- und Haftungsausschluß für jegliche durch das fehlerhafte Produkt entstandenen Schäden möglich ist, gilt uneingeschränkter Gewährleistungs- und Haftungsausschluß.
9.3 Für Länder, in denen der vorstehende Absatz entsprechend deren Rechtsordnung nicht anwendbar ist, gelten folgende Gewährleistungs- und Haftungsbeschränkungen:
9.4 Für Mängel leistet SELLTEC gegenüber Geschäftskunden bzw. Unternehmern 1 Jahr Gewähr. Die Gewährleistung gegenüber Privatkunden entfällt, da SELLTEC seine Produkte und Dienstleistungen ausschließlich Geschäftskunden anbietet. Ein Verkauf an Privatkunden findet nicht statt.
9.5 Für offensichtliche Mängel wird nur Gewähr geleistet, wenn sie unverzüglich nach Lieferung bzw. Abnahme schriftlich mitgeteilt werden. Für versteckte Mängel wird ebenfalls nur Gewähr geleistet, wenn sie unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen nach Kenntnis schriftlich mitgeteilt werden.
9.6 Der Vertragspartner ist verpflichtet, SELLTEC nachprüfbare Unterlagen über Art und Auftreten von Mängeln und Störungen des vertragsgemäßen Gebrauchs zur Verfügung zu stellen und bei der Eingrenzung von Fehlern mitzuwirken.
9.7 SELLTEC behebt die gewährleistungspflichtigen Mängel auf ihre Kosten in ihrem Betrieb. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Beeinträchtigungen des vertragsgemäßen Gebrauchs, die durch eine unsachgemäße oder fehlerhafte Benutzung durch den Vertragspartner verursacht worden sind. Sollte sich bei der Überprüfung herausstellen, daß der vom Vertragspartner angezeigte Mangel nicht auf Verschulden von SELLTEC zurückzuführen ist, so ist SELLTEC berechtigt, dem Vertragspartner die für die Fehlersuche von ihr aufgewendete Zeit zum Stundensatz von EUR 90,-- sowie eine Bearbeitungspauschale in Höhe von EUR 45,-- in Rechnung zu stellen.
9.8 Für Personenschäden haftet SELLTEC unbeschränkt. Für sonstige Schäden haftet SELLTEC nur dann, wenn SELLTEC oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von SELLTEC oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt eine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von SELLTEC auf solche typischen Schäden begrenzt, die für SELLTEC zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren.
9.9 In jedem Fall ist die Gesamthaftung je Vertragspartner und Schadensfall beschränkt auf EUR 1.250,00 .
9.10 SELLTEC haftet nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von SELLTEC oder deren Erfüllungsgehilfen liegen.
9.11 Diese Haftungsbeschränkung gilt für vertragliche und außervertragliche Ansprüche. Die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.
10. Vertraulichkeit und Datenschutz
Unsere Datenschutzpraxis wird gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Telemediengesetz (TMG) durchgeführt .
10.1 Wir weisen gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsanbahnung und Vertragsdurchführung gespeichert werden.
10.2 Der Vertragspartner ist damit einverstanden, daß persönliche Daten und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten (Verbindungsdaten) betreffen (z.B. Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up und Downloads, IP-Adresse), von SELLTEC während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Der Vertragspartner verpflichtet sich, Daten die er an SELLTEC über seinen persönlichen Account zum Zwecke der Vertragserfüllung und insbesondere für Abrechnungszwecke übermittelt, stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Hierzu hat er jederzeit die Möglichkeit, seine Daten online über seinen persönlichen Account unter http://support.selltec.de unter dem Menüpunkt "Meine Daten" zu aktualisieren. Sofern der Vertragspartner Mitarbeiter von SELLTEC zur Aktualisierung seiner Accountdaten beauftragt, wird eine Servicepauschale von EUR 20 pro Änderung vereinbart. Sofern aufgrund veralteter Accountdaten eine Stornierung und Neustellung von Rechnungen vom Vertragspartner beauftragt wird, wird eine Servicepauschale von EUR 40 pro Bearbeitungsvorgang f. Stornierung und Neustellung der Rechnung vereinbart.
10.3 Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt SELLTEC auch zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Leistungen. Der Vertragspartner kann einer solchen Nutzung seiner Daten widersprechen. SELLTEC verpflichtet sich, dem Vertragspartnern auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit es ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen. Der Vertragspartner hat ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Sofern einer Löschung gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungspflichten oder sonstige gesetzliche Gründe entgegenstehen, werden die Daten gesperrt.
10.4 SELLTEC weist den Vertragspartner ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Vertragspartner vollumfänglich selbst Sorge.
11. Urheberrecht und geistiges Eigentum
Das Eigentum und das Urheberrecht an Waren – insbesondere Softwareprodukten – und sämtlichen Kopien davon, sowie an allen kreativen Leistungen, die im Rahmen von Angeboten oder Dienstverträgen erbracht werden, liegen bei SELLTEC, sofern keine anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen getroffen sind.
12. Eigentumsvorbehalt
12.1 Bei Verträgen zwischen SELLTEC und Kaufleuten behält sich SELLTEC das Eigentum an dem gelieferten Softwareprodukt vor, bis der Vertragspartner alle gegenwärtigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung, gleich welchen Rechtsverhältnisses, von SELLTEC gegen ihn, erfüllt hat. Wird durch Verarbeitung oder Umbildung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware eine neue Ware hergestellt, so erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf diese (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Für den Fall der Übersicherung, gilt eine dingliche Freigabeklausel.
12.2 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder Nutzung der Vorbehaltsleistungen durch Dritte wird der Vertragspartner auf das Eigentum von SELLTEC hinweisen und SELLTEC unverzüglich benachrichtigen.
12.3 Ist der Vertragspartner mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein, oder ist über sein Vermögen die Eröffnung eines Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens beantragt, dann darf der Vertragspartner nicht mehr über die Vorbehaltsware verfügen. SELLTEC ist in einem solchen Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vorbehaltsware zwecks anderweitiger Verwendung zurückzunehmen, oder die Befugnis des Vertragspartners zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung zu widerrufen. SELLTEC kann dann Auskunft über die Empfänger der Vorbehaltsware verlangen, diesen die Abtretung der Forderungen anzeigen und die Forderungen selbst einziehen.
12.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, im speziellen Fall des Auftraggebers bei Leistungen, denen keine Produkte, sondern Dienstleistungen (z.B. Hosting, Entwicklung und Support) zugrunde liegen, ist SELLTEC berechtigt, die weitere Zurverfügungstellung dieser Leistungen zu verhindern, bis der Vertragspartner seiner Verpflichtung - insbesondere der Zahlungsverpflichtung - wieder nachkommt.
13. Ausfuhrbeschränkungen
Der Vertragspartner stimmt zu, daß er von SELLTEC erworbene Produkte nicht in ein Land, an eine Person, eine juristische Person oder einen Endbenutzer, der den durch die Bundesrepublik Deutschland verhängten Ausfuhrbeschränkungen unterliegt, exportiert oder reexportiert. Der Vertragspartner gibt hiermit die Gewähr und erklärt, daß weder das zuständige Bundesdeutsche Amt für Exportgenehmigungen noch eine andere Behörde seine Exportgenehmigung ausgesetzt, widerrufen oder abgelehnt hat.
14. Sonstiges
14.1 Das Vertragsverhältnis untersteht deutschem Recht. Der Gerichtsstand ist 90403 Nürnberg, Deutschland.
14.2 Wird der Vertrag in andere Sprachen übersetzt oder als mehrsprachiges Dokument verfaßt, ist allein der deutsche Text des Vertrages rechtsverbindlich und für die Auslegung allein maßgeblich. Fassungen in anderen Sprachen dienen lediglich als Übersetzungshilfen.
14.3 Alle Erklärungen von SELLTEC können auf elektronischem Weg - insbesondere per E-Mail - an den Vertragspartner gerichtet werden. Dies gilt auch für Abrechnungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses.
14.4 Übernimmt eine Gesellschaft die Tätigkeiten von SELLTEC und bietet diese Gesellschaft dem Vertragspartner Verträge an, die den bestehenden Verträgen entsprechen, so kann SELLTEC die bestehenden Verträge fristlos kündigen.
14.5 Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen, dies gilt insbesondere für einen Verzicht auf die Schriftform.
14.6 Dieser Vertrag bleibt auch dann gültig, wenn einzelne Bestimmungen sich als ungültig erweisen sollten. Die betreffende Bestimmung ist dann so auszulegen, daß die mit ihr ursprünglich angestrebten wirtschaftlichen und restlichen Zwecke so weit wie möglich erreicht werden.
Nürnberg, den 01.01.2011
SELLTEC Communications GmbH
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Kontakt treten möchten, schreiben Sie an:
SELLTEC Communications GmbH, Weissgerbergasse 37, D-90403 Nürnberg, Deutschland.
